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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2004 - L 5 B 20/04 KR NZB   

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https://dejure.org/2004,13720
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2004 - L 5 B 20/04 KR NZB (https://dejure.org/2004,13720)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.08.2004 - L 5 B 20/04 KR NZB (https://dejure.org/2004,13720)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. August 2004 - L 5 B 20/04 KR NZB (https://dejure.org/2004,13720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung von den durch die Teilnahme am Rehabilitationssport entstandenen Kosten; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung; Voraussetzungen der Zulassung der Berufung; Rüge von Verfahrensfehlern und einer fehlerhaften Beweiswürdigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2004 - L 5 B 20/04
    Es ist allerdings streitig, ob auch Dienstleistungen dem Sachleistungsbegriff des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG unterfallen (so die wohl herrschende Meinung vgl. Behn in Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 144 Rdn. 56; Hennig/Bernsdorff, SGG, § 144 Rdn. 13; Frehse in Jansen (Hrsg.), SGG, § 144 Rdn. 5; Kummer, NZS 1993, 285, 290; offen gelassen von BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1).

    Da auch eine Befreiung von einer Verbindlichkeit unter den Geldleistungsbegriff fällt (so für die Befreiung von Zuzahlungen BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1) greift der Berufungsausschluss des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG ein, so dass die Berufung der Zulassung durch das Sozialgericht bedurft hätte.

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02

    Zuwanderungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2004 - L 5 B 20/04
    Das vom Kläger angeführte Abstimmungsverfahren im Bundesrat bei der früheren Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz am 22.03.2002 (s. dazu BVerfG NJW 2003, 339) betrifft einen völlig anderen Sachverhalt, nämlich die Frage, ob die wirksame Stimmabgabe eines Bundeslandes und damit die - verfassungsrechtlich notwendige - Zustimmung des Bundesrats zu einem zustimmungpflichtigen Gesetz vorliegt.
  • BSG, 31.07.1990 - 11 BAr 21/90

    Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit als einmalige Leistung iS des §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2004 - L 5 B 20/04
    Allerdings lässt sich den Gesetzesmaterialien nicht entnehmen, dass der Gesetzgeber insoweit tatsächlich von dem bis zum 01.03.1993 geltenden Leistungsbegriff des früheren § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG, der auch Dienstleistungen umfasste (vgl. BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 1), abweichen wollte.
  • BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 24/96

    Auslegung eines Klageantrags, Sachleistung iS. von § 11 SGB I, Erteilung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2004 - L 5 B 20/04
    Der Gegenmeinung, die Dienstleistungen nicht vom Berufungsausschluss erfasst sieht (Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 144 Rdn. 9a; Zeihe, SGG, § 144 Rdn. 8b; Littmann in Hk-SGG, § 144 Rdn. 5; ebenso obiter BSG, Urteil vom 04.12.1997 - 7 RAr 24/96 -), ist zwar zuzugeben, dass für die Auslegung des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG eine Orientierung an § 11 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nahe zu liegen scheint.
  • OLG Nürnberg, 30.01.2015 - 4 U 1583/14

    Zur Frage der Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse bei Versagung von

    Für etwaige Fehler des M. D. hat die Beklagte nicht einzustehen, insbesondere ist der M. D. als rechtlich unabhängige Institution nicht Erfüllungsgehilfe der Beklagten (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.11.2012, BeckRS 2012, 24841; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.08.2004, BeckRS 2004, 42346).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2014 - 4 U 1583/14

    Hinweisbeschluss - fehlerhaftes Bescheiden der Krankenversicherung

    Für etwaige Fehler des M. D. hat die Beklagte nicht einzustehen, insbesondere ist der M. D. als rechtlich unabhängige Institution nicht Erfüllungsgehilfe der Beklagten (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.11.2012, BeckRS 2012, 24841; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.08.2004, BeckRS 2004, 42346).
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